Kein Mensch ist vollkommen, auch Pridi Banomyong nicht. Schwächen dämpfen den Glanz seiner Vollkommenheit. Sein Genie, die schnelle Auffassungsgabe, die Tatsache, dass ihm Dinge zuflogen, die anderen verborgen geblieben waren, die Fähigkeit verschiedene Disziplinen zu einem Gesamtkonzept zu verknüpfen haben ihm die Sicht versperrt für die Schwächen der Menschen und die Tatsache, dass Theorien, so bestechend sie auch sein mögen, ohne den Willen der Menschen nicht realisiert werden können.
Dann gibt es eine zweite Schwäche, die sich aus der Jugend und der Tatsache ergibt, dass er versucht hatte, in einer Zeit Demokratie und soziales Bewusstsein einzuführen, als die Phase des Untertanenstaates noch nicht reif war, und zu viele Feinde der Demokratie darauf lauerten, die Macht zu ergreifen, ohne dass er ihnen entschlossen genug gegenübergetreten wäre.
Die Zeit hätte einen „diktatorischen“ Demokraten benötigt, statt einen Mann, der auf Einsicht und Vernunft setzte. Einen Einblick mag der Brief geben, mit dem die Revolutionäre sich für die erste Erklärung, die wir im letzten Artikel übersetzt hatten, entschuldigten. Die Entschuldigung dürfte auch mit ein Grund sein, warum die Studenten der 1970iger Jahre nicht anerkennen wollten, dass es sich um eine Revolution handelte. Und dass er sie akzeptiert hatte, war vielleicht sein entscheidender Fehler. Denn die Erklärung war sein Werk, und das war bekannt und der entsprechende Hass würde ihn sein Leben lang verfolgen.
Lesen wir, was Handly in „The King never Smiles“ schrieb:
Tatsächlich war der private Brief, den die Revolutionäre an Prajadhipok in
Hua Hin schickten ein großer Gegensatz zu Pridis Ultimatum. Es verherrlichte die Position des Königs in traditioneller Form und mit allen Formalitäten, Respektvoll baten sie um die Erlaubnis für die Revolte. Wie von Sombat Chantornvong (Asian Review 6, 1992 ) beschrieben, beginnt es mit einem Satz der die ultimative Unterwerfung in der Sprache des Hofes ausdrückte.
“… Möge die Macht des Staubes und der Staub unter den Füssen (Anmerkung: Die Füße sind die niedrigsten, unreinsten Körperteile des Menschen, nach thailändischer Tradition. Man zeigt nie mit dem Fuß auf einen Menschen, weil dies zutiefst beleidigend ist. Wer auf eine Münze tritt, riskiert Gefängnis, weil auf der Münze das Bild des Königs geprägt ist.) seiner königlichen Füße meinen Kopf (Anmerkung das edelste Körperteil) beschützen und über meinem Kopf ruhen. (Ein Fuß über einem Kopf ist eine große Beleidigung. Frauenfüße, montiert auf dem Kopf des Königs in einem geschmacklosen Video führten zur monatelangen Blockierung von YouTube im Jahr 2006 und 2007.)
So eine Sprache war zu dieser Zeit in Briefen an den König üblich. Jedes Wort war darauf angelegt, das Gefühl einer Bittstellung und Gottähnlichkeit des Königs zu erzeugen. Selbst die Revolutionäre konnten sich nicht davon befreien, diese sich selbst demütigende Sprach zu wählen. Ihr Brief endete mit den Worten: „ … Ob dieser Brief angemessen oder nicht ist, mit allem Respekt, obliegt der Gnade Ihrer Majestät …“
Deshalb akzeptierten die Revolutionäre auch den handschriftlichen Zusatz „vorläufig“ unter die Verfassung. Und akzeptierten dadurch automatisch ein Widererstarken der Monarchie schon am Tag der Revolution.
Provisorische Verfassung des Königreichs Siam, 1932
König Prajadhipok verkündet hiermit den königlichen Erlass wie folgt. Die Volkspartei hatte ihn aufgefordert, sich unter die Verfassung des Königreiches von Siam zu begeben, damit das Land für den Fortschritt geöffnet wird.
Sektion 1: Grundsätzliche Dinge
Klausel 1. Die höchste Macht im Land liegt bei den Menschen
Klausel 1. Die Personen und Gruppen, die weiter unten erwähnt werden, werden die Vollmacht im Auftrag der Menschen ausüben, wie in der Verfassung festgelegt:
1) Der König (kasat)
2) Die Versammlung der Vertreter der Menschen
3) Das Komitee der Menschen
4) Die Gerichte
Sektion 2. Der König
Klausel 3. Der König ist das Staatsoberhaupt. Die Gesetzesakte, Gerichtsentscheide und andere Angelegenheiten, die per Gesetz geregelt werden, werden im Namen des Königs verkündet.
Klausel 4. Die Person der König des Landes ist, ist König Prajadhipok. Die Nachfolge wird in Übereinstimmung mit dem monarchistischen Haushaltsgesetz über die Nachfolge des Jahres 1924 und durch Bewilligung der Volksversammlung.
Klausel 5. Sollte es einen Grund geben, dass der König vorübergehend seinen Pflichten nicht nachkommen kann, oder nicht in der Hauptstadt sein sollte, wird das Volkskomitee das Recht in seinem Namen ausüben.
Klausel 6. Der König kann nicht vor Gericht angeklagt werden. Die Verantwortlichkeit für die Gesetzgebung liegt bei der Versammlung.
Klausel 7. Jede Aktion des Königs muss die Unterschrift eines der Mitglieder des Volkskomitees tragen, der durch die Versammlung bevollmächtigt wurde, andernfalls ist die Unterschrift ungültig.
Sektion 3. Die Versammlung der Vertreter der Menschen
Teil 1. Macht und Pflichten
Klausel 8. Die Versammlung hat die Macht jedes Gesetz zu erlassen. Solche Gesetze werden in Kraft Gesetz, sobald sie durch den König verkündigt worden sind.
Wenn der König nicht innerhalb von 7 Tagen, gerechnet vom Tag der Verabschiedung in der Versammlung, das Gesetz nicht verkündet, und Gründe erklärt, wegen denen er nicht bereit ist, das Gesetz zu unterzeichnen, kann er das Gesetz zurück an die Versammlung übergeben, um es erneut zu überprüfen. Falls die Versammlung das Gesetz unverändert beschließt, und der König es immer noch nicht unterzeichnet, hat die Versammlung das Recht das Gesetz zu verkündigen und in Kraft zu setzen.
Klausel 9. Die Versammlung hat die Macht die Angelegenheiten des Landes zu regeln. Sie hat die Macht Versammlungen einzuberufen um Mitglieder des Volkskomitees oder jeden Beamten der Regierung zu entlassen.
Teil 2. Vertreter der Menschen
Klausel 10. Mitglieder der Versammlung der Vertreter der Menschen sind derzeit folgende:
Periode 1. Von dem Moment des Inkrafttretens dieser Verfassung bis zum Zeitpunkt wenn die Mitglieder der zweiten Periode ihr Amt antreten, hat die Volkspartei, die die militärische Macht hat, die Hauptstadt zu beschützen, die Vollmachtmacht, sieben Personen als vorläufige Mitglieder der Versammlung zu berufen.
Periode 2. Innerhalb von 6 Monaten, oder wenn das Land normal und in Ruhe und Ordnung ist, wird es zwei Typen von Mitgliedern der Arbeitsversammlung geben, nämlich:
Typ 1: Personen, die von den Menschen gewählt werden, einer je Provinz, oder für Provinzen über 100.000 Menschen oder für jede 100.000 Einwohner ein Vertreter, und einen zusätzlich wenn die verbleibende Zahl mehr als die Hälfte ausmacht.
Typ 2: Mitglieder der Periode 1 bis zur gleichen Zahl wie Mitglieder vom Typ 1. Falls die Nummer überzählig ist, sollen sie sich selbst einigen, wer Mitglied bleiben soll. Falls die Zahl nicht ausreicht, sollen die übrigen eine Person wählen, um die Anzahl auszugleichen.
Periode 3. Wenn die Anzahl der Menschen im Königreich, die die schulische Grundausbildung erreicht hat, die Hälfte der Bevölkerung erreicht hat, werden alle Mitglieder der Versammlung vom Volk gewählt. Type-2 Mitglieder werden nicht länger existieren.
Klausel 11. Die Qualifikation für jene, die sich zur Wahl stellen als Typ 1 Mitglieder sind:
I Absolventen eines Politikkurses, in Einklang mit dem Lehrplan der von der Versammlung etabliert wird.
II Er muss mindestens 20 Jahre alt oder älter sein.
III Ohne Einschränkung der Geschäftsfähigkeit …
IV Nicht durch Gerichtsbeschluss von der Wahlfähigkeit ausgeschlossen.
V Er muss die thailändische Nationalität haben
VI Wer sich zur Wahl als Typ 1 Mitglied in Periode 2 stellt, wird durch die Mitglieder während der Periode 1 bestätigt werden, dass sie Menschen sind, die keine Unordnung erzeugen werden.
Klausel 12. Wahl der Mitglieder vom Typ 1 in Periode 2 soll wie folgt erfolgen.
I Einwohner von Dörfern wählen einen Vertreter für den Ort.
II Die Dorfvertreter wählen einen Tamon Vertreter
III Der Tambonvertreter wählt die Mitglieder der Versammlung. Für die Wahl der Versammlung in Periode 3 wird ein Gesetz verabschiedet, über die Art der direkten Wahl der Versammlung.
Klausel 13. Type 1 Mitglieder amtieren für einen Zeitraum von vier Jahren vom Tag der Amtsübernahme. Aber wenn Periode 3 erreicht ist, werden die Mitglieder von Periode 2 , auch wenn sie noch nicht vier Jahre im Amt sind, ihre Position aufgeben, vom Tag da die Periode-3-Mitglieder ihr Amt antreten.
Falls ein Mitglied, außer auf Grund des Endes der Wahlperiode, ausfallen sollte, sollten die Mitglieder ein anderes Mitglied wählen um das ausgefallene Mitglied zu ersetzen, aber das neue Mitglied soll das Amt nur für die verbleibende Amtszeit des Mitglieds, das ersetzt wurde, übernehmen.
Klausel 14. Personen, egal welchen Geschlechts, die die folgenden Qualifikationen erfüllen, haben das Recht ihre Stimme abzugeben, um den Dorfvertreter zu bestimmen:
I Er muss 20 Jahre oder älter sein
II Er muss voll geschäftsfähig sein,
III Und nicht per Gesetz von seinem Wahlrecht befreit.
IV Er muss thailändischer Nationalität sein.
Die Qualifikation für die Vertretung der Dörfer und Tambons sind die gleichen wie in Klausel 11 nieder gelegt.
Klausel 15. Die Wahl der Vertreter soll mit einfacher Mehrheit erfolgen. Wenn Gleichstand entsteht, soll ein zweiter Wahlgang stattfinden. Wenn die Wahl im zweiten Wahlgang unentschieden ausgeht, soll eine neutrale Person bestimmt werden, die seine entscheidende Stimme abgibt. Die Kandidaten sollen die neutrale Person bestimmen.
Klausel 16. Ein Teil des Amtsverzichtes am Ende der Wahlperiode müssen die Mitglieder ihr Amt aufgeben falls sie nicht die Qualifikation in Klausel 11 haben, falls sie versterben oder falls die Versammlung bestimmt, dass das Mitglied der Versammlung Schaden zugefügt hat.
Klausel 17. Strafverfahren gegen ein Mitglied der Versammlung müssen von der Versammlung genehmigt werden, bevor das Gericht den Fall behandeln darf.
Teil 3: Regeln für die Versammlungen
Klausel 18. Mitglieder der Versammlung sollen eine Person als Vorsitzenden wählen, der die Angelegenheiten der Versammlung regelt, ebenso einen Stellvertreter um in Vertretung des Vorsitzenden zu handeln, falls dieser vorübergehend seiner Pflicht nicht nachkommen kann.
Klausel 19. Wenn der Vorsitzende abwesend ist oder der Versammlung nicht beiwohnen kann, wird der Stellvertreter die Ordnung in der Versammlung in seinem Auftrag wahrnehmen und die Überlegungen hinsichtlich der Regeln vornehmen.
Klausel 20. Wenn sowohl der Vorsitzende als auch der Stellvertreter nicht an der Versammlung teilnehmen, werden die Mitglieder einen zeitweiligen Vorsitzenden bestimmen.
Klausel 21. Vereinbarungen für normale Versammlungen liegen in der Verantwortung der Versammlung. Eine Sondersitzung kann abgehalten werden, wenn sie von nicht weniger als 15 Mitgliedern oder dem Volkskomitee verlangt wird. Der Vorsitzende oder sein Vertreter wird die Versammlung einberufen.
Klausel 22. Jede Versammlung muss von nicht weniger als die Hälfte der Mitglieder besucht werden, um eine Abstimmungsfähigkeit (Quorum) zu erhalten.
Klausel 23. Anträge in jeder Angelegenheit werden mit einfacher Mehrheit entschieden, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Wenn die Abstimmung unentschieden ausgeht, wird der Vorsitzende eine zusätzliche Stimme abgeben.
Klausel 24. Mitglieder werden nicht für irgendwelche Stellungnahmen oder Meinungen, die sie während der Versammlung machen verklagt werden können, ebenso nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens.
Klausel 25. In jeder Versammlung muss der Vorsitzende die Beamten der Versammlung anweisen, eine Niederschrift zu erstellen, und den Mitgliedern zur Prüfung, Ergänzung und Genehmigung überreichen. Der Vorsitzende muss das Protokoll unterschreiben.
Klausel 26. Die Versammlung hat die Macht ein Unterkomitee zu ernennen, um eine Aufgabe zu erfüllen, oder um eine Untersuchung anzustrengen oder einen Bericht in irgend einer Angelegenheit der Versammlung zu erstellen, über die in der Versammlung abgestimmt wird. Falls die Versammlung keinen Vorsitzenden des Unterkomitees ernannt hat, werden die Mitglieder des Unterkomitees selbst einen Vorsitzenden wählen.
Ein Unterkomitee hat die Macht, andere vorzuladen, um Erklärungen und Meinungen vorzutragen. Die Mitglieder des Unterkomitees und deren Gäste sollen von den Bestimmungen der Klausel 24 geschützt werden.
Klausel 27. Die Versammlung hat die Macht die Geschäftsordnung in Übereinstimmung mit dieser Verfassung zu erstellen. (Zu beginn können die Regeln des Komitees des Kronrats angewandt werden, aber nur in so weit sie nicht mit dieser Verfassung in Konflikt stehen.)
Sektion 4: Das Volkskomitee
Teil 1: Vollmachten und Pflichten
Klausel 28. Das Volkskomitee hat die Vollmacht und die Pflicht in Übereinstimmung mit den Wünschen der Versammlung zu handeln.
Klausel 29. Wenn es eine dringende Angelegenheit gibt, zu dem das Komitee keine Versammlung rechtzeitig einberufen kann, und wenn das Komitee der Meinung ist, dass in dieser dringenden Angelegenheit ein Gesetz erlassen werden muss, kann es dies tun, muss aber schnellstens das Gesetz zur Genehmigung der Versammlung vorlegen.
Klausel 30. Das Volkskomitee hat die Vollmacht Amnestie zu gewähren, jedoch muss es hierzu zunächst die königliche Erlaubnis einholen.
Klausel 31. Die Minister der verschiedenen Ministerien sind dem Komitee gegenüber in allen Angelegenheiten verantwortlich. Jedweder Vorgang, der die Verordnungen des Volkskomitees verletzt oder ohne Abdeckung durch die Verfassung erfolgt, soll als nichtig erklärt werden.
Teil 2. Mitglieder des Volkskomitees und reguläre Beamte
Klausel 32. Das Volkskomitee besteht aus einem Vorsitzenden und vierzehn weiteren Mitgliedern, insgesamt 15 Personen.
Klausel 33. Die Versammlung wird einen der Mitglieder als Vorsitzenden des Komitees wählen und dieser Vorsitzende wird vierzehn andere Mitglieder der Versammlung als Mitglied des Komitees auswählen. Nachdem die Auswahl durch die Versammlung bestätigt wurde, werden jene ausgewählten als Komiteemitglieder der Versammlung behandelt. Falls die Versammlung feststellt, dass ein Komiteemitglied seine Aufgaben nicht entsprechend der Politik der Versammlung ausübt, hat die Versammlung die Macht, das Komitee anzuweisen, das Mitglied von seinen Pflichten zu entbinden und ein neues Mitglied an seiner Stelle zu wählen.
Klausel 34. Falls das Komiteemitglied aus irgend einem Grund nicht die notwendige Qualifikation aufweist, die in Klausel 10 festgelegt ist, oder stirbt, wird die Versammlung einen Ersatz auswählen.
Falls die Versammlung die Komiteemitglieder ausgewählt hat, und diese Versammlung zum Ende der Wahlperiode kommt, wird das Komitee ebenfalls das Ende der Amtsperiode annehmen.
Klausel 35. Die Ernennung und der Widerruf von Ministern liegt in der Macht des Königs. Diese Macht soll nur nach dem Ratschlag des Volkskomitees erfolgen.
Klausel 36. Politische Verhandlungen mit ausländischen Mächten ist die Aufgabe des Volkskomitees und das Komitee kann einen Vertreter hierzu bestimmen. Das Komitee muss über alle Verhandlungen dem König berichten.
Ratifikationen von internationalen Verträgen liegen in der Macht des Königs, aber diese Macht soll entsprechend dem Rat des Volkskomitees ausgeübt werden.
Teil 3. Sitzungsverordnung
Klausel 38. Regel betreffend den Sitzungen des Volkskomitees werden wie in Sektion 3 angewandt.
Sektion 5: Die Gerichte
Klausel 39. Die Annulierung eines Urteil soll in Übereinstimmung mit dem in Kraft befindlichen Gesetz geschehen.
(Hinweis zur Übersetzung: „Shall“ und „must“ wurde meist mit „wird“ übersetzt, da keine Möglichkeitsform gemeint war.)
Aus dieser Verfassung wird ein dritter Grund sichtbar, warum Pridi B. nicht als linker Revolutionär angesehen werden sollte.
Pridi war entweder trotz seiner Wurzeln auf dem Land, vom Bildungsbürgertum beeinflusst oder ließ deren Wertevorstellungen bewusst in die Verfassung einfließen. Die Tatsache, dass man mit der "vollen Wahl-Demokratie" warten wollte, bis mehr als die Hälfte des Landes eine schulische Grundausbildung hat, wird durch Gedanken des Bildungsbürgertums geprägt. Es ist der fürsorgliche Bürger, der glaubt, dass ein „dummer“ Bauer nicht in der Lage ist zu entscheiden, welche Art von Politik für ihn das Beste ist. Denn darum geht es in der Politik. Die Interessen der Mehrheit bestmöglich zu vertreten und, durch Regeln und Gesetze eingeschränkt, die Recht der Minderheiten dabei zu beachten.
Das Buch Propaganda von Jacques Ellul stellt fest: ( http://www.amazon.com/reader/0394718747/184-6777791-3119864?_encoding=UTF8&ref_=sib_dp_pt#reader)
Moderne Propaganda kann nicht ohne "Bildung" funktionieren; er zeigt auf, dass die weit verbreitete Meinung, dass Bildung ein Prophylaktikum gegen Propaganda wäre. Er sagt, dass im Gegenteil, Bildung oder was allgemein durch das Wort beschrieben wird, ist eine unabdingbare Voraussetzung für Propaganda.
Tatsächlich ist die Schulausbildung identisch mit dem, was Ellul die "Pre-Popaganda" nennt, die Konditionierung der Gedanken mit einer großen Menge an unzusammenhängenden Informationen, die bereits für andere Zwecke entfallen ist und als "Fakten" und als "Bildung" ausgegeben wird. Ellul erklärt, wie Intellektuelle besonders empfänglich für alle Formen der modernen Propaganda sind, und nennt drei Gründe:
1) Sie absorbieren die größte Menge an Informationen aus ZWEITER Hand, die ungeprüft ist.
2) Sie fühlen den überwältigenden Drang, eine Meinung zu jeder wichtigen Frage unserer Zeit zu haben, wodurch sie dem Charme von Informationen leichter erliegen, die ihnen durch Propaganda angeboten wird, mit all den verdaulichen Informationsstückchen.
3) Sie fühlen sich selbst in der Lage "sich selbst zu beurteilen". Und gerade das braucht Propaganda.
Ein Mensch ohne Kultur kann durch Propaganda nicht erreicht werden. Erfahrungen und Forschung, die durch die Deutschen zwischen 1933 und 1938 durchgeführt wurden, zeigten, dass in abgelegenen Gebieten, in denen die Menschen kaum lesen und schreiben konnten, die Propaganda keinen Effekt hatte. Diese Erkenntnis führte zu den enormen Anstrengungen in der kommunistischen Welt, den Menschen das Schreiben beizubringen.
In China vereinfachte Mao die Schrift in seinem Kampf gegen das Analphabetentum, und in manchen Gegenden wurden neue (einfachere) Schriften entwickelt. Dies hätte keine besondere Bedeutung, außer dass die Texte, die die den erwachsenen Studenten beigebracht wurden, Propagandatexte waren. Politische Traktate, Gedichte des ehrenvollen kommunistischen Regimes.
Deshalb ist es ganz einfach falsch davon auszugehen, dass Menschen, um zu wählen, Bildung benötigen.
Pridi war so verrannt in diese Idee, dass er Bildung zum Zwang machen wollte. Was prinzipiell richtig ist, und in den meisten Industrieländern sich als Standard durchgesetzt hat. Aber nicht weil es die Voraussetzung zum Wählen wäre, sondern weil es der Gesellschaft das notwendige Wissen verschafft, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Aber zu behaupten, dass ein ungebildeter Mensch unfähig wäre, zu wählen ist einfach falsch.
Vielmehr hätte es Aufgabe der Politiker sein sollen, ihre politische Inhalte in einer Art zu demonstrieren, dass die Menschen ihre Wahl treffen können.
Trotzdem kann man festhalten, dass diese allererste Verfassung die wichtigsten Elemente der Demokratie bereits in die thailändische Geschichte einführte. Und bis zum Jahr 1997 hat es nur wenige gegeben, die vom Grundsatz her ein größeres Demokratieverständnis hatten. Im Gegenteil hatte die Verfassung von 1997 sogar die Vorschrift, dass Abgeordnete des Parlaments einen Bachelor Abschluss haben können. Was die logische Weiterführung der Ansicht in der ersten Verfassung war, und der Beginn der Anerkennung der Ansicht der People’s Alliance für Democracy (PAD), die erklärt, dass selbst Bauern die lesen und schreiben können, immer noch nicht zum Wählen reif genug wären.
Und nun schaue man sich das thailändische Bildungswesen an, mit Büchern, die in die Zeiten der absolutistischen Monarchie zurückreichen, und wieder neu aufgelegt werden. Oder man betrachte die Büchereien der Universitäten, in denen Bücher nicht erhältlich sind, die einer bestimmten Propaganda widersprechen.
Fortsetzung folgt …….
Alle Artikel der Reihe Pridi Copyright 2009 Mark Teufel
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